StVO konforme Fahrradbeleuchtung
Für die StVO konforme Fahrradbeleuchtung sind die entsprechenden Vorschriften im § 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Neu gekaufte Straßenräder sind auch so ausgerüstet, Mountainbikes in der Regel nicht. Diese müssen bei Nutzung im normalen Straßenverkehr entsprechend nachgerüstet werden, auch wenn die Polizei oft “ein Auge zudrückt” und sich freut, wenn überhaupt etwas leuchtet.
Die Vorschriften für eine StVO konforme Fahrradbeleuchtung
Es sind ein Scheinwerfer vorn weiß und eine Schlussleuchte rot vorgeschrieben, wobei eine Lichtmaschine (Dynamo) mit einer Nennleistung von 3 Watt und einer Spannung von 6 Volt Vorschrift ist. Batterien dürfen zusätzlich verwendet werden (6 V, für Dauerbeleuchtung). Beide Betriebsarten – Dynamo und Batterie – dürfen sich nicht gegenseitig beeinflussen. Es dürfen nur die zulässigen leuchttechnischen Einrichtungen vorhanden sein, sie müssen betriebsbereit, nicht verdeckt und fest angebracht sein.
Der Scheinwerfer vorn muss einen Lichtkegel so werfen, dass in 5 m Entfernung die Mitte nur die halbe Höhe bei Austritt erreicht, also Abblendlichteffekt. Der Scheinwerfer darf sich auch nicht selbst verstellen. Es ist mindestens ein Scheinwerfer weiß vorn vorgeschrieben, es können also auch mehr sein. Die Schlussleuchte hinten rot muss mindestens 25 cm, maximal 60 cm über der Fahrbahn liegen. Dazu gehört ein roter Großflächen-Rückstrahler, der mit einen “Z” gekennzeichnet ist. Beides (Rückstrahler und Rückleuchte) kann sich in einem Gehäuse befinden. Auch Beiwagen benötigen einen Rückstrahler. Es darf eine zusätzliche, batteriegetriebene, auch im Stand leuchtende rote Schlussleuchte vorhanden sein, sie muss aber unabhängig von der anderen Schlussleuchte funktionieren.
Die Pedale müssen für eine StVO konforme Fahrradbeleuchtung über gelbe Rückstrahler verfügen, zudem sind je zwei Speichenrückstrahler vorgeschrieben.
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Endlich mal ein informativer Eintrag, mein Dank. Muss man erstmal verarbeiten. Generell finde ich diesen Blog leicht zu verstehen und bequem zu lesen.